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18. Oktober 2024Gründungsweg 2: Gründung aus Arbeitslosengeld mit Gründungszuschuss
26. März 2025Wer Bürgergeld bezieht und beim Jobcenter eine Antrag auf Einstiegsgeld für die Gründung beantragt, reicht zunächst eine Projektskizze beim Jobcenter ein. Die Vorlage ist bei der WiReGo und beim Jobcenter erhältlich. Das Jobcenter gibt dazu eine Einschätzung an die WiReGo. Die Gründungswilligen melden sich daraufhin bei der WiReGo zu einer Erstberatung. Liegt eine gute Projektskizze vor, besuchen die Gründungswilligen die fünf kostenfreien Seminare der WiReGo, um einen Businessplan erstellen zu können. Die Termine werden auf https://gruenden-region-goslar.de/eventkalender.html veröffentlicht. Wurde danach der bestmögliche Businessplan erstellt, kann die WiReGo weiterberaten und die Stellungnahme auf Grundlage des Businessplanes für das Jobcenter erstellen. Diese Stellungnahme ist Voraussetzung für die Bewilligung des Einstiegsgeldes. Sie ist kostenfrei, aber verpflichtend bei der WiReGo zu beantragen.